Lohnbuchführung/Baulohn

Ihr Part­ner im Be­reich Lohn­buch­hal­tung

Arbeitgeber haben bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen vielfältige steuer- und abgabenrechtliche Verpflichtungen zu beachten. Die Abrechnung muss korrekt und termingerecht erstellt werden, damit Ihre Arbeitnehmer keinen Anlass zu Klagen haben. Die vorgeschriebenen elektronischen Datenübermittlungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt müssen pünktlich und richtig erfolgen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit individueller Beratung und persönlichem Kontakt, das ist unsere Stärke bei CONLATA ALLGÄU.

Unsere Leistungen im Bereich Lohnbuchführung im Überblick:

Unsere Aufgabenbereiche erstrecken sich von der Einrichtung Ihrer Lohnbuchhaltung über die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter bis hin zur erforderlichen elektronischen Übermittlung der Daten an alle zuständigen Stellen (Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft).  Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um die Lohnabrechnung.

Sie können, die „Lohn-Vorerfassung“ nutzen und uns so die erforderlichen Daten für die Weiterverarbeitung in der Lohnabrechnung zukommen lassen.

Die Lohnauswertungen können Sie bei uns auf traditionellem Weg in Papierform genauso wie elektronisch – per (selbstverständlich verschlüsseltem) E-Mail oder über das Portal „Unternehmen online“ bei der DATEV – erhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern die Lohnabrechnungen direkt papiergebunden zu übersenden oder online bereitzustellen. Wir richten die für Sie passenden Übertragungswege ein.

Auch statistische Meldungen erstellen wir kompetent und unkompliziert für Sie.

Außerdem betreuen wir für Sie die turnusgemäß stattfindenden Lohnsteuerprüfungen und die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge.

Baulohn

Im Baugewerbe besteht eine besondere Lohnform. Die Witterung hierzulande lässt oft keine ganzjährige Beschäftigung auf dem Bau zu. Der Baulohn schafft einen Ausgleich für diese Ausfallzeiten für alle Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft, die zum überwiegenden Teil draußen, also außerhalb von Gebäuden arbeiten. Viele besondere Faktoren machen die Lohnabrechnung im Baugewerbe schwieriger als in anderen Branchen. Ohne Fachkenntnisse und entsprechende Hilfsmittel ergeben sich hier viele Fehlerquellen, die früher oder später zu Problemen führen können.

Wir sorgen für die Einrichtung Ihrer Baulohnbuchhaltung, die Erstellung der erforderlichen Sofortmeldungen sowie die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller einschlägigen Vorschriften und den besonderen Regelungen der SoKa-Bau. Die erforderliche elektronische Übermittlung der Daten an alle zuständigen Stellen sowie eine kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Baulohnabrechnung gehören zu unserem Service.  Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Baulohn !

Kanzlei Mindelheim

CONLATA Allgäu Partner mbB
Steuerberater
Industriestraße 10
87719 Mindelheim
Tel.: +49 (0) 82 61 76 94-0
info@conlata-allgaeu.de

NIEDERLASSUNG MEMMINGEN

CONLATA Allgäu Partner mbB
Steuerberater
Hermansgasse 3
87700 Memmingen
Tel.: +49 (0) 8331 9959376
info@conlata-allgaeu.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

NIEDERLASSUNG KIRCHHEIM

CONLATA Allgäu Partner mbB
Steuerberater
Raiffeisenstraße 8
87757 Kirchheim
Tel.: +49 (0) 8266 3609600
info@conlata-allgaeu.de