Vereine

Viele Vereinsvorstände sind sich nicht des Umfangs der steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflicht des Vereines bewusst. Im schlimmsten Fall ist es der Vorstand, der als gesetzlicher Vertreter des Vereins mit seinem persönlichen Vermögen für Fehler des Vereins haftet.

Bei gewissen Verfehlungen kann dem Verein sogar der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen. Auch Vereine die nicht im Vereinsregister eingetragen sind haben gewisse steuerliche Pflichten zu erfüllen.

Zwar wird sich in Deutschland, von öffentlicher Seite, stets bemüht das Ehrenamt zu stärken, aber dennoch ist die Vereinsbesteuerung einer der vielschichtigsten und kompliziertesten Bereiche im deutschen Steuerrecht.

Wir stehen Vorständen und verantwortlichen Personen in Vereinen zur Seite was steuerliche Besonderheiten in Ihrem jeweiligen Verein betrifft. Die Einführung einer alltagstauglichen, aber ordnungsgemäßen Buchführung ist nur ein Punkt bei dem wir Ihnen weiterhelfen können. Auch die steuerlichen Erklärungspflichten und Gestaltungen werden von uns für Sie erledigt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur steuerliche Tipps von uns benötigen oder die gesamte steurliche Abwicklung über uns erfolgen soll – wir sind Ihr Partner!

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