Jahresabschluss

Prüfung von Jahresabschlüssen

Kompetente Beratung durch Conlata

Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist zentraler Bestandteil der Wirtschaftsprüfung. Der Jahresabschluss enthält wichtige Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres. Wir führen Prüfungen effizient durch und passen diese als verlässliche Partner an die jeweiligen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen

Die Prüfungsanforderungen haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Mit unserer Expertise können Sie sich darauf verlassen, dass die Erfüllung Ihrer Anforderungen stets mit der nötigen Sorgfalt und nach den aktuellsten Regelungen durchgeführt wird.
Außerdem orientieren wir uns am modernen, risikoorientierten Ansatz und beraten Sie im Hinblick auf Schwachstellen und Potenziale Ihres Unternehmens.

Grundsätzlich sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet eine Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Die Wirtschaftsprüfer der Kanzlei CONLATA erfüllen die gesetzliche Voraussetzung zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen durch die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach WPO und Registrierung als Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Wir befassen uns auch mit freiwilligen Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen besonderer Unternehmensformen wie Eigenbetriebe, Kommunale Gesellschaften, Stiftungen oder Vereine.
Hinweis: Informieren Sie sich auch über unser Angebot an Sonderprüfungen wie beispielsweise der MABV Prüfung oder der Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).